Tipps, wie man seine erste Wohnung gestalten kann. Modern eingerichtete kleine Wohnung.
Tipps, wie man seine erste Wohnung gestalten kann. Modern eingerichtete kleine Wohnung.
Tipps, wie man seine erste Wohnung gestalten kann. Modern eingerichtete kleine Wohnung.

Wohnungsgestaltung - auf was Du achten musst.

Bei Deiner Einrichtung Vollgas geben oder lieber einen Gang zurückschrauben? Ab wann musst Du renovieren und wie viel Besuch ist noch in Ordnung? Lies es hier nach.

Keyfacts

Deine Einrichtung ist allein Dir überlassen - aber massakriere nicht Deine Wände

Safety first: Alles was Dein Leben in der Wohnung schützt, regelt der Vermieter

"Ich muss draußen bleiben" - das Motto gilt vielleicht für Hunde im Laden, aber nicht für Deine Gäste!

Wohnungseinrichtung

Tob Dich aus! Die Gestaltung Deiner eigenen vier Wände bestimmst Du allein. Du darfst in Deiner Wohnung Nägel, sowie Bohrlöcher in die Wand schlagen - auch im Badezimmer. Dennoch ist hier Vorsicht geboten: Bohrlöcher sind zwar erlaubt, jedoch soll sich ihre Anzahl im üblichen Rahmen befinden. Der "übliche Rahmen" ist leider gesetzlich nicht mit einer eindeutigen Zahl festgelegt, da er sich an Zustand und Alter Deiner Wohnung orientiert. Bist Du Dir unsicher? Dann frag Deinen Vermieter. Tipp: Falls Du im Badezimmer oder am Fliesenspiegel in der Küche bohren musst, lass die Finger von den Fliesen! Zum Glück gibt es Fugen, wo Du die Löcher leicht wieder verschwinden lassen kannst.

Schönheitsreparaturen

Jedes Kind weiß, dass bei Auszug die Wohnung frisch gestrichen werden muss. Denkste! Hier hat sich in den letzten Jahren so einiges getan. So viel soll gesagt sein: Es ist mietfreundlicher denn je! Beginnen wir am Anfang - bei Deinem Einzug. Du solltest definitiv Vorher/Nachher-Fotos machen. Von der Wohnung natürlich!
Mit diesen Fotos kannst du nachher alles beweisen. Wurde Dir beispielsweise Deine Wohnung in unrenoviertem Zustand übergeben, darfst Du sie auch unrenoviert lassen. Maßstab ist nämlich der Zustand der Wohnung beim Einzug.

Wenn Dein Miet­vertrag keine Klauseln zu Schön­heits­reparaturen enthält, muss auch nicht renoviert werden. Dann muss das der Vermieter übernehmen.
Achtung: Du ziehst in ein unrenoviertes Zuhause? Meistens kannst Du Dich mit dem Vermieter auf einen Ausgleich einigen. Hier bist allerdings Du in der Pflicht, dann beim Auszug zu renovieren.

Du musst keine Schön­heits­reparaturen vornehmen, wenn...

  • Renovierungen in Deinem Mietvertrag fest geplant sind.
  • Du Dich bei Auszug anteilig an den künftigen Renovierungskosten beteiligen sollst, bevor überhaupt Reno­vierungs­bedarf besteht.
  • Dein Vermieter die Wohnung nach Deinem Auszug ausdrück­lich in Weiß zurück möchte. Somit zwingt er Dich schon während der Miet­zeit dazu, die Wände hell zu streichen und engt Dich in Deiner Freiheit ein.
  • Dein Vermieter mehr Schön­heits­reparaturen verlangt, als gesetzlich deklariert sind. Zu Schön­heits­reparaturen zählen nur
  • Tapezieren
  • Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken
  • Streichen der Fußböden,
  • Streichen von Heizkörper einschließ­lich Heiz­rohre,
  • Streichen der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen
  • Schön­heits­reparaturen laut Deinem Vermieter nur von Fachleuten auszuführen sind. Denn Du als Mieter hast das Recht, selbst zu reno­vieren. Deine eigene Renovierung muss jedoch fachgerecht ausgeführt sein - also nicht schludern.
  • Dein Vermieter Kleinreparaturen fordert und er diese nicht als Extra-Klausel im Mietvertrag erwähnt hat.

Unwirk­same Klauseln können noch immer in neuen Mietverträgen vorkommen. Am besten lässt Du Deinen Mietvertrag prüfen, bevor Du - bei Deinem Auszug - zur Farbrolle greifst. Dies kannst Du zum Beispiel von einem Mieter­ver­ein, einem Fach­anwalt für Mietrecht oder in Portalen tun.

Bleib trotzdem fair: Falls Dir Ungereimtheiten in deinem Mietvertrag bezüglich der Schön­heits­reparaturklausel auffallen, sprich zuerst Deinen Vermieter an und versuch das Problem wohlwollend zu lösen!

FI-Schalter

Der sogenannte Fehlerstrom-Schutzschalter rettet Leben!

FunFact: Das „F“ steht für das Wort Fehler und „I“ für das Formelzeichen der elektrischen Stromstärke.

Er schützt Dich vor einem lebensgefährlichen Stromschlag - die normale Haushaltssicherung tut dies nicht. Jetzt fragst Du Dich sicherlich, wie man denn einen Stromschlag kriegt. Na ganz einfach, wenn z.B. ein Gerät ein Isolationsfehler hat (also, wenn die Isolation eines Kabels an einer Stelle im Gerät defekt ist). Würdest Du nun solch ein Gerät berühren, fließt ein Teil des Stroms Durch Deinen Körper zur Erde. Der FI-Schalter erkennt den entstandenen Differenzstrom und schaltet sofort ab. Du überlebst! Zum Vergleich: Die normale Haushaltssicherung reagiert sehr träge bei ca. 16 Ampere und schaltet ab. Der FI-Schalter reagiert dagegen schon bei 30, teilweise sogar schon bei 10 Milliampere.

Leider ist ein Fehlerstrom-Schutzschalter nicht immer selbstverständlich. Seit 1984 gilt die Pflicht für damalige Neubauten in Räumen mit Badewanne und Dusche. Seit 2009 besteht generell bei Neubauten eine Pflicht. Eine Gesetzeslücke besteht in der Nachrüstpflicht für Altbauten - Du kannst demnach Deinem Vermieter keine Pflicht der Nachrüstung auferlegen.

Du hast jedoch die Möglichkeit, auf eigene Kosten und zugunsten Deiner Sicherheit, nachzurüsten. Deinen Vermieter solltest Du natürlich um schriftliche Erlaubnis bitten. Diese Erlaubnis darf Dein Vermieter nicht grundlos verweigern, da er die von Dir finanzierte Modernisierung dulden muss. Dies erklärte das Landgericht Berlin 2002 für rechtens (Az.: 64 S 355/0).

Rauchmelder

You are - my fire... na hoffentlich nicht! In allen Bundesländern gehört er mittlerweile zum Pflichtprogramm in Neu-und Umbauten: Der Rauchmelder! In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten. In Berlin und Brandenburg sind bis spätestens zum 31.12.2020 Bestandsbauten mit Rauchmeldern auszustatten. Sachsen sieht vor, dass eine Rauchmelder-Installation nur in Neu- und Umbauten erfolgen muss, nicht für den Bestand.
Wie Du siehst, gibt es regionale Unterschiede und keine einheitliche Regelung. Je nach Bundesland sind die Räume, in denen ein Rauchmelder Pflicht ist, verschieden. Informiere Dich dazu am besten, welche Bestimmungen für Dein Bundesland gelten.
Eins ist jedoch klar: Dein Vermieter bzw. der Eigentümer Deiner Wohnung ist für die fachmännische Installation zuständig.
Vorsicht ist hingegen bei der Wartung geboten: In 9 von 16 Bundesländern bist nämlich Du, also der Mieter, dafür verantwortlich. In den restlichen ist es der Vermieter. Trotzdem ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass die Rauchmelder durch Dich geprüft werden und Du diese Pflicht auch umsetzt.

In diesen Bundesländern bist Du für die Wartung und Prüfung der Rauchmelder zuständig:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfahlen
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein

Besuchsrecht

Du, als Mieter, darfst Gäste empfangen. Juhu! Natürlich müssen sich alle der Hausordnung anpassen. Top Tipp: Wenn Du mal vorhast eine Sause zu veranstalten, informiere einige Tage vorher Deine Nachbarn darüber. So können zukünftige Konflikte zwischen Euch vermieden werden. Kleine "Wiedergutmachungs-Präsente" für Deine Nachbarn am Tag danach lassen eine wilde Partynacht vergessen! So gibt es mit Sicherheit auch keinen Ärger mit dem Vermieter.

Fazit

Siehst Du? Ist doch gar nicht so viel zu beachten, wenns ums Einrichten geht. Kleingedrucktes im Mietvertrag ist immer noch good to know. Es lohnt sich genauer hinzusehen und nachzufragen, vor allem wenns um die Schönheitsreparaturen geht.

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