Ihre Rechte als Mieter. Richterhammer vor einem Modellhaus mit einer Person im Hintergrund.
Ihre Rechte als Mieter. Richterhammer vor einem Modellhaus mit einer Person im Hintergrund.
Ihre Rechte als Mieter. Richterhammer vor einem Modellhaus mit einer Person im Hintergrund.

Das Einmaleins für Mieterrecht und Pflichten - von Anfang an gut informiert!

Was ist erlaubt, was nicht... puh, da gibt's einiges zu beachten. Ob Kaution, Miete oder Kündigung. Dieser Leitfaden bringt Licht ins Dunkel. Schluss mit der Kopfzerbrecherei!

Keyfacts

Der Teufel steckt im Detail - schau genau in Deinen Mietvertrag

Sprich möglichst fair und offen mit Deinem Vermieter - so lässt sich Streit vermeiden

Corona hin oder her - alle Regelungen bleiben bestehen

Mietrecht

Der Preis ist heiß. Dein Vermieter darf die Mietkosten auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Das ist die Miethöhe, die für vergleichbare Wohnungen in Deinem Wohnort im Durchschnitt gezahlt wird. Solch eine Mieterhöhung ist allerdings nur durch Deine Zustimmung oder eine gerichtliche Anordnung wirksam.
Du musst zustimmen, wenn...

  • die Mieterhöhung formal in Ordnung ist.
  • der Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordert.
  • die Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze eingehalten sind - say what?


Aber was bedeutet das Fachchinesisch jetzt für Dich? Jahressperrfrist heißt, dass zwischen Deinem Einzug in die Wohnung und der Erhöhung bzw. seit der letzten Mieterhöhung mindestens 1 Jahr liegt. Kappungsgrenze bedeutet, dass Dein Vermieter relativ niedrige Mieten von Zeit zu Zeit auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben muss - also nicht alles auf einmal. Insgesamt darf die Miete in 3 Jahren höchstens um 20 % ansteigen. Dein Vermieter kann auch die Miete erhöhen, wenn er das Haus/die Wohnung, wo Du wohnst, renoviert oder modernisiert hat.

Eine Mieterhöhung ist ausgeschlossen, wenn ...

  • eine Staffel- oder Indexmietvertrag abgeschlossen wurde.
  • eine Festmiete vereinbart wurde.


Staffel und Index - waaas? Bleib cool - alles ganz easy.
In einer Staffelmiete vereinbarst Du mit Deinem Vermieter mehrere zukünftige Mieterhöhungen bei Abschluss Deines Mietvertrags. Dein Vermieter muss dann jedoch nicht die Kappungsgrenze beachten. Außerdem darf die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten werden.
Die Indexmiete orientiert sich an den Festlegungen des Statistischen Bundesamtes und variiert von Jahr zu Jahr. Für Staffel- und Indexmiete gilt, dass sie jeweils 1 Jahr unverändert bleiben müssen.

Eine Mietminderung kannst Du geltend machen, wenn...

  • Du durch einen Schaden Deine Wohnung nicht wirklich nutzen kannst.
  • Deiner Wohnung ein bestimmtes Merkmal fehlt, welches laut Mietvertrag zugesichert wurde.


Du hast dann als Mieter das Recht, weniger Miete zu zahlen - ist echt so! Die Mietminderung darfst Du zu dem Zeitpunkt geltend machen, ab dem Du Deinem Vermieter den Mangel gemeldet hast. Aber stay chilled: Bei aller Fairness solltest Du eine Einigung mit Deinem Vermieter finden. Ist der Mangel behoben oder das fehlende Merkmal nachgerüstet, bist Du verpflichtet, die Miete wieder auf den vereinbarten Betrag zu erhöhen.

Kündigungen as it's best

Im Normalfall brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Kündigungsfristen sind vertraglich vereinbart und können nicht so schnell umgangen werden. Aber wie immer im Leben bestätigen Ausnahmen die Regel.
Dein Vermieter kann Dir fristlos kündigen, wenn...

  • Du mehr als zwei Monate keine Miete zahlst.
  • Dein Vermieter Eigenbedarf anmeldet.
  • Du bereits wegen Missachtung der Regeln der Hausordnung eine oder mehrere offizielle Abmahnungen erhalten hast.


Du kannst Deine Wohnung fristlos kündigen, wenn ...

  • Deine Gesundheit in Gefahr ist, durch zum Beispiel den pelzigen Freund, den Schimmel. Im Idealfall findest Du einen Gutachter, der Dir das Ganze schriftlich bestätigt.
  • Dein Vermieter offensichtlich betrügt.
  • Hausfriedensbruch begangen wurde, auch Durch Deinen eigenen Vermieter.

Maklerprovision

Für Mietwohnungen muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Wenn dies Dein Vermieter war, darf er die Zahlungspflicht nicht auf Dich abwälzen. Hier gilt nämlich das sogenannte Bestellerprinzip – wer etwas bestellt, zahlt in der Regel auch dafür. Begeht der Makler einen Verstoß dagegen, stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, die zu einer Bußgeldzahlung bis zu 25.000 € für den Makler führen kann.

Regeln für Untermieter jeglicher Art

Tierische Untermieter sind immer eine Sache der Absprache: Kleintiere, wie Fische oder Rennmäuse sind - sofern ungefährlich - immer erlaubt. Alle Tiere ab Kaliber "Katze" sollten vorerst mit dem Vermieter besprochen werden. Das Gleiche gilt für die Exoten: Wer sich Spinnen, Schlangen und Ähnliches halten möchte, muss dies erst mit dem Vermieter besprechen.

Wer hingegen menschliche Untermieter aufnehmen möchte, sollte sich sofort an den Vermieter wenden. Kinder und Eltern sollten im Normalfall aufgenommen werden können. Die Wohnung jedoch zur WG umzufunktionieren oder sie komplett unterzuvermieten, ist nur mit einer Erlaubnis Deines Vermieters möglich. Also immer schön alles abklären, dann hängt der Haussegen auch nicht schief!

Besichtigungsrecht

Dein Vermieter hat - nur bei konkretem Grund oder bestimmten Gegebenheiten - ein Recht darauf, Deine Wohnung zu besichtigen.
Dies hat er oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen zum Beispiel, wenn...

  • Mängel oder Schäden vorliegen und diese zu erfassen sind.
  • Reparaturen notwendig sind.
  • Sanierungen zukünftig geplant werden und beispielsweise neu ausgemessen werden muss.
  • Stromzähler, Wasserzähler, Wärmezähler und Heizkostenverteiler abgelesen werden müssen.


Möchte Dein Vermieter die Wohnung neu vermieten oder verkaufen, musst Du Interessenten/Maklern reinlassen. Jedoch nur, wenn sie zusammen mit Deinem Vermieter kommen.
Dein Vermieter muss sich in allen Fällen rechtzeitig bei Dir ankündigen. Bei schwerwiegenden Notfällen, wie z. B. einem Wasserrohrbruch, darf der Vermieter auch nach kurzfristiger Ankündigung in Deine Wohnung.

Nichtsdestotrotz hat Dein Vermieter kein generelles Besichtigungsrecht. Demnach steht ihm kein periodischer Anspruch zu, wie etwa alle zwei bis drei Jahre, ohne expliziten Anlass den Zustand Deiner Wohnung zu begutachten.

Fazit

Du hast gelernt und verstanden, dass es wichtig ist sich vorher gut zu informieren, damit Dein Frustrationslevel möglichst gering bleibt. Denn eine gute Informationsgrundlage ist bekanntlich schon die halbe Miete.

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