Heizungsausfall in der Wohnung. Heizung funktioniert nicht und Pärchen friert in der ersten eigenen Wohnung.
Heizungsausfall in der Wohnung. Heizung funktioniert nicht und Pärchen friert in der ersten eigenen Wohnung.
Heizungsausfall in der Wohnung. Heizung funktioniert nicht und Pärchen friert in der ersten eigenen Wohnung.

Expedition Nordpol: Die ausgefallene Heizung

Die Heizung macht, was sie will: An einem Tag Tropenwaldklima und am anderen Tag arktische Kälte. Hier findest Du einen Überblick, was Du dagegen tun kannst.

Keyfacts

Schau nach, ob die Heizung entlüftet werden muss

Informiere Deinen Vermieter

Zieh Dich warm an

Bevor große Taten folgen, erst einmal die wichtige Frage: Wo ist die Heizung defekt? Wurde der Heizkörper in Deiner Wohnung demoliert oder gluckert das gute Stück einfach vor sich hin und möchte nicht mehr heizen? Denn auch hier gilt: Sollte Deine Heizung aufgrund von unabsichtlichem Selbstverschulden kaputt gegangen sein, keine Panik! Hier springt Deine Haftpflichtversicherung (sofern vorhanden) für den Schaden ein. Dein Vermieter sollte trotzdem informiert werden.

Reminder: Enthält der Mietvertrag keine Regelung über die Heizperiode, wird in Deinem Haus mindestens vom 1. Oktober bis zum 30. April geheizt. Außerhalb dieser Zeit werden die Heizungen oftmals abgestellt und nur nach Absprache wieder aktiviert. Doch herrscht in Deiner Wohnung einfach Eiseskälte und es gibt keinen ersichtlichen Grund, steht zunächst die Ursachenforschung an.

Es gibt drei Möglichkeiten - eine davon kannst Du sogar selbst beheben:

1.
Deine Heizung braucht eine Entlüftung. Anzeichen für zu viel Luft im Heizkörper ist ständiges Gluckern und ein fast kalter Heizkörper. Ja, Du hast richtig gelesen: Fast! Im Normalfall sind diese Heizkörper oben kalt, jedoch unten am Rand muckelig warm. Sollten beide Anzeichen zutreffen, kannst Du mit zwei Handgriffen nachhelfen. Stell den Heizkörper ab und warte ca. 30 Minuten. Schnapp dir anschließend den Entlüftungsschlüssel Deiner Heizung – bekommst Du für kleines Geld im Baumarkt Deiner Wahl – und dreh auf. Erst wenn ein Blubbern zu hören, und ein paar Tropfen kommen, kann die Heizung wieder zugedreht werden. Danach sollte sie wieder Wärme spenden.
2.
Ganz heimlich still und leise hat sich Deine Heizung vom Dienst abgemeldet und heizt einfach nicht mehr. Sollte es sonst keine Anzeichen geben, kann es sein, dass einfach das Heizmaterial fehlt. In dem Fall kümmert sich Dein Vermieter ums Nachfüllen.
3.
Die Heizung pfeift, piept, knackt und klopft als hätte es sich eine Nagerfamilie darin gemütlich gemacht - warm wird sie jedoch nicht. Hierfür kann es mehrere Gründe geben. Entweder ist der Heizkörper Deiner Wohnung defekt, oder die Heizanlage an sich hat einen Schaden davon getragen. Am Besten frag mal bei Deinen Nachbarn nach, ob es ihnen genauso geht. Wenn die keine Probleme haben, frag Deinen Vermieter oder Verwalter.

Egal ob Fall a oder b eingetreten ist, informiere immer Deinen Vermieter. Um auf der sicheren Seite zu sein, hilft eine schriftliche und mündliche Rückmeldung. Sollte keine Reaktion von Deinem Vermieter folgen, darfst Du ihm eine Frist für eine ausstehende Reparatur setzen. Im höflichen Fall geht man von 3-4 Tagen aus, in denen der Vermieter Zeit hat, das Problem zu beheben. Ist die Frist vorüber und es wurde nichts getan, kannst Du einen Reparaturservice rufen und die Kosten Deinem Vermieter in Rechnung stellen.

Aber gehen wir davon aus, dass Dein Vermieter sich schnellstmöglich um die Angelegenheit kümmert. Dann gibt es nur noch 2 Dinge zu tun: 1. warm einpacken und 2. alles protokollieren. Erstell Dir eine Liste, die anzeigt, zu welcher Zeit wie viel Raumtemperatur bei Dir herrscht. Um perfekt vorbereitet zu sein, lad Dir einen Zeugen ein, der den Zustand bestätigen kann. Zusätzlich schadet es nicht, das Protokoll des Installateurs und die kaputten Teile der Heizung aufzubewahren.

Denn beim Ausfall der Heizung steht Dir eine Mietminderung zu. Diese kannst Du jedoch nur unter den folgenden Bedingungen geltend machen:

  • Kein Eigenverschulden
  • Mindesttemperatur: Nachts unter 18 Grad, tagsüber unter 15 Grad
  • Vermieter wurde schriftlich informiert


Die Mietminderung gilt ab dem Tag der ersten Kälte und kann zwischen 4-50 % der Miete betragen. Die Abrechnung erfolgt hierbei tagesgenau - daher hilft Dir das Protokoll enorm. Sollte die Heizung im Winter komplett ausgefallen sein und Du hast weniger als 10 Grad in Deiner Wohnung, kann die Minderung sogar bis zu 100 % betragen. Dies alles erfolgt durch Absprache mit dem Vermieter. Aber Vorsicht: Sollten Deine Forderungen absurd hoch sein, schadet dies Deinem Verhältnis zum Vermieter. Im schlimmsten Fall darf er Dir sogar kündigen. Daher: Keep smiling und bespreche dieses Thema in Ruhe und freundlich. Die meisten Vermieter kommen einem entgegen und sind bei dem Thema sehr kulant.

Fazit

Ein Heizungsausfall kann immer mal passieren und ist (meistens) kein Weltuntergang. Eigenes rumbasteln hilft in diesem Fall eher wenig und raubt Dir nur unnötig die Nerven. Sprich einfach mit Deinem Vermieter und schon bald wird es wieder warm in Deiner Wohnung.

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