Schau nach, ob die Heizung entlüftet werden muss
Informiere Deinen Vermieter
Zieh Dich warm an
Bevor große Taten folgen, erst einmal die wichtige Frage: Wo ist die Heizung defekt? Wurde der Heizkörper in Deiner Wohnung demoliert oder gluckert das gute Stück einfach vor sich hin und möchte nicht mehr heizen? Denn auch hier gilt: Sollte Deine Heizung aufgrund von unabsichtlichem Selbstverschulden kaputt gegangen sein, keine Panik! Hier springt Deine Haftpflichtversicherung (sofern vorhanden) für den Schaden ein. Dein Vermieter sollte trotzdem informiert werden.
Reminder: Enthält der Mietvertrag keine Regelung über die Heizperiode, wird in Deinem Haus mindestens vom 1. Oktober bis zum 30. April geheizt. Außerhalb dieser Zeit werden die Heizungen oftmals abgestellt und nur nach Absprache wieder aktiviert. Doch herrscht in Deiner Wohnung einfach Eiseskälte und es gibt keinen ersichtlichen Grund, steht zunächst die Ursachenforschung an.
Es gibt drei Möglichkeiten - eine davon kannst Du sogar selbst beheben:
Egal ob Fall a oder b eingetreten ist, informiere immer Deinen Vermieter. Um auf der sicheren Seite zu sein, hilft eine schriftliche und mündliche Rückmeldung. Sollte keine Reaktion von Deinem Vermieter folgen, darfst Du ihm eine Frist für eine ausstehende Reparatur setzen. Im höflichen Fall geht man von 3-4 Tagen aus, in denen der Vermieter Zeit hat, das Problem zu beheben. Ist die Frist vorüber und es wurde nichts getan, kannst Du einen Reparaturservice rufen und die Kosten Deinem Vermieter in Rechnung stellen.
Aber gehen wir davon aus, dass Dein Vermieter sich schnellstmöglich um die Angelegenheit kümmert. Dann gibt es nur noch 2 Dinge zu tun: 1. warm einpacken und 2. alles protokollieren. Erstell Dir eine Liste, die anzeigt, zu welcher Zeit wie viel Raumtemperatur bei Dir herrscht. Um perfekt vorbereitet zu sein, lad Dir einen Zeugen ein, der den Zustand bestätigen kann. Zusätzlich schadet es nicht, das Protokoll des Installateurs und die kaputten Teile der Heizung aufzubewahren.
Denn beim Ausfall der Heizung steht Dir eine Mietminderung zu. Diese kannst Du jedoch nur unter den folgenden Bedingungen geltend machen:
Ein Heizungsausfall kann immer mal passieren und ist (meistens) kein Weltuntergang. Eigenes rumbasteln hilft in diesem Fall eher wenig und raubt Dir nur unnötig die Nerven. Sprich einfach mit Deinem Vermieter und schon bald wird es wieder warm in Deiner Wohnung.